Sind Weihnachtsfeiern und Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter/innen steuerfrei und für Kunden abzugsfähiger Aufwand?
Alle Jahre stellt sich für Unternehmer/innen die gleiche Frage, ob Geschenke für Mitarbeiter/innen und für Kunden steuerlich absetzbar oder steuerfrei sind.
Für Mitarbeiter/innen und Kunden gelten unterschiedliche Regelungen.
Mitarbeiter/innen
Für alle geldwerte Auslagen für die Mitarbeiter/innen ist Lohnsteuer zu entrichten. Ausnahme: Geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern und die dabei empfangenen Sachzuwendungen (Golddukaten, Gutscheine, Vignetten oder Geschenkmünzen) sind bis maximal 186 Euro jährlich lohnsteuerfrei. Geldzuwendungen sind immer steuerpflichtig. Die Sachzuwendung darf nicht den Charakter einer individuellen Belohnung eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin haben, wie etwa wegen Eheschließung. Es muss sich um eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter aus bestimmten Anlässen, wie etwa zu Weihnachten handeln. Für den Besuch von Weihnachtsfeiern gilt Geldwerte Vorteile aus der kostenlosen Teilnahme, wie etwa für Verpflegung, sind bis zu 365 Euro/ Jahr/Mitarbeiter/in steuerfrei.
Kundengeschenke
Die Kosten dafür sind keine Betriebsausgabe, sondern "nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand". Werbegeschenke, wie Kugelschreiber oder Wein sind sehr wohl Betriebsausgabe, wenn sie mit dem Firmenlogo versehen sind und es sich nicht um exklusive Produkte handelt.